Fördersparen

Jetzt neu! 20 % vom Staat (erhöhte Einkommensgrenzen)


Nach wie vor hilft Ihnen der Staat Wohneigentum zu schaffen. Das GenoFördersparen läßt Sie alle staatlichen Spar-Förderprogramme optimal nutzen.

Vermögensbildung nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz! = 9,0 %
  • förderfähiger Höchstbetrag 470 Euro pro Jahr
  • vermögenswirksame Leistung durch staatliche "Arbeitnehmersparzulage"
  • berufstätige Partner verdoppeln die Summe

staatliche Förderung nach dem 3. Vermögensbeteiligungsgesetz = 20 %
  • förderfähiger Höchstbetrag 400 Euro pro Jahr
  • staatliche Förderung auf Produktivkapitalsparen, dazu gehört auch die Beteiligung an der Genotec Wohnungbaugenossenschaft
  • berufstätige Partner verdoppeln die Summe

Wohnungsbauprämie (WoP) = 8,8 %
  • förderfähiger Höchstbetrag jährlich 512,00 Euro bzw. 1.024 Euro bei Verheirateten
  • die Wohnungsbauprämie für das GenoSparen

Lassen Sie sich von uns über Ihre genauen Möglichkeiten beraten !

Hier das Kombinationsbeispiel, um die staatlichen Förderungen optimal auszunutzen:

3-fach Förderung monatliche Sparrate GenoSparVertrag
GenoFörderung 1
Vermögensbildung
5. Vermögensbildungsgesetz
40,-- Euro 4.000,-- Euro
GenoFörderung 2
staatliche Förderung
3. Vermögensbeteiligungsgesetz
34,-- Euro 3.400,-- Euro
GenoFörderung 2
Wohnungsbauprämie
43,-- Euro 4.300,-- Euro
GenoFörderung 1-3 117,-- Euro max. 10.000,-- Euro

Zuteilung als Basis für Ihre Immobilie nach 7 Jahren:                     114.286,-- Euro

Angenommen, Sie besparen schon mittels der vermögenswirksamen Leistungen einen Vertrag, wäre es zur Zielerreichung äußerst ratsam, das dort schon angesammelte Guthaben und die weiteren Einzahlungen zielgerichtet für Ihren Immobilienwunsch einzusetzen. So können Sie mit einem zusätzlichen Aufwand von gerade einmal 77,-- Euro viel bewirken.