Ich habe schon Eigenkapital angespart

Kein Problem, da Sie mit dem Konzept schon nach einer Zuteilungszeit von einem Jahr in Ihr Haus einziehen können, besorgen wir Ihnen bis dahin eine günstige Zwischenfinanzierung.

Bei dem Mietkaufkonzept werden Sie Mitglied der Genotec Genossenschaft. Diese sammelt die eingezahlten Gelder und sorgt dafür, dass je nach angesparten Genossenschaftsanteilen Gelder für den Hauskauf zur Verfügung stehen. Daher gibt es eine Zuteilungszeit, die im günstigsten Fall ein Jahr beträgt.

Mit einem Ansparbetrag, der 20 % des Wertes der Immobilie entspricht, beträgt die Wartezeit ungefähr ein Jahr.

Ist Ihre Schufa-Auskunft insoweit in Ordnung, können wir Ihnen eine Zwischenfinanzierung bis zum Kauf des Hauses durch die Genossenschaft, besorgen. Dies hat den Vorteil, dass Sie ab dem Kauf durch die Genossenschaft nach einem Jahr eine garantierte Zinsbelastung in Form der zu zahlenden Miete in Höhe von 4,5 % im Jahr des Immobilienkaufpreises dauerhaft gesichert haben. Hinzu kommt natürlich noch die Tilgung in Höhe von 1,1 %, die wir in Form eines Tilgungssparvertrages mit der Anlage in Sachwerten für Sie konzipiert haben. Somit haben Sie eine garantierte monatliche Belastung von nur 5,6 % für insgesamt 25 Jahre. Also keine Überraschungen, wenn die Zinsbindungsfrist einer Bankfinanzierung auslaufen würde. Die Entwicklung der Hypothekenzinsen können Sie getrost vergessen.

Ihre Rechte an Ihrem Haus sind natürlich grundbuchlich abgesichert.

Was passiert bei erforderlichen Reparaturen?

Ab diesem Zeitpunkt wohnen Sie in Ihrem Haus mit den Rechten eines Mieters. Dies hat im Bereich von vielleicht später einmal erforderlichen Reparaturen, z. B. bei einem defekten Heizkessel, den Vorteil, das die Genossenschaft als Eigentümer für Sie diese Kosten zunächst übernimmt und auf den später zu zahlenden Kaufpreis anrechnet.

Was passiert, wenn ich arbeitslos werde?

Sofern Sie die Miete und evtl. und den Tilgungssparvertrag bedienen können, bleibt alles so wie es ist. Sollten Sie evtl. die Miete nicht mehr vollständig oder kurzfristig gar nicht mehr bezahlen können, ist es möglich, zunächst einmal den Tilgungssparvertrag hierfür heranzuziehen. Sollte die Dauer der Arbeitslosigkeit länger dauern,  als Geld im Tilgungssparvertrag vorhanden ist, können Sie das Haus entweder verkaufen oder einfach ausziehen. Möglich ist auch, dass Sie das Haus zu einer höheren Miete einfach untervermieten.

Was passiert, aus sonstigen Gründen ausziehen will oder muss?

Im Prinzip können Sie jederzeit wieder ausziehen. Sie erhalten Ihr eingezahltes Geld, ausgenommen der Abschlußgebühr für den Genossenschaftsbeitritt, zurück und gehen Ihres Weges.

Kann ich auch vorzeitig den Kaufpreis bezahlen?

Selbstverständlich können Sie in der 25-jährigen Optiionskaufphase den Kaufpreis in einer Summe bezahlen. Es wird keine Vorfälligkeitsentschädigung erhoben.